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Merge pull request 'Vorstand - Verschlankung des Text' (#5) from lechimp/legal:board into satzung/2024
Reviewed-on: #5
Reviewed-by: b12f <b12f@noreply.git.pub.solar>
2024-01-10 17:07:59 +00:00
6df7fc9753 Vorstand: Arbeitsweise in GO regeln
Änderungen an der Satzung müssen beim Amtsgericht eingereicht werden. Das ist
aufwändig. Die Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands in der Vorversion
scheinen wiederrum sehr detailiert verfasst zu sein. Daher werden solche Regelungen
üblicherweise in eine Geschäftsordnung ausgelagert. Weiterhin ist es üblich, dass
sich die, die Zusammenarbeiten, die GO selbst geben und diese nicht von anderen
bestimmt werden. Wesentliche Randbedingungen (Vereinsöffentlichkeit) sind aber
weiterhin in der Satzung festgehalten.
2024-01-08 20:42:49 +01:00
2be3349ee4 Vorstand: Amtsdauer des Vorstands verschlankt
Es ist mMn klar, das eine unbegrenzte Wiederwahl möglich ist. Wir müssten
umgekehrt rein schreiben, wenn es nicht so wäre. Das "Rücktritt schriftlich"
habe ich entfernt, da es mMn nichts bringt(schriftlich gegenüber wem?).
Weiterhin habe ich ein paar Formulierungen vereinfacht.
2024-01-05 21:23:33 +01:00
39359f72b0 Vorstand: Zuständigkeiten als Absatz
Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber
zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der
Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier
trotzdem nochmal deutlich gemacht werden.
2024-01-05 21:12:11 +01:00
731fc6f1e2 Vorstand: Vertretung und Bindung an Beschlüsse entwirrt.
Der Vorstand ist nicht nur bei Vertretung sondern auch sonst an die Beschlüsse
der anderen Organe des Vereins gebunden. Das ist zwar mMn ebenfalls klar, aber
scheint wichtig zu sein. Deswegen habe ich es sehr wohl nochmal separat erwähnt.
2024-01-05 21:11:08 +01:00
c95038db2b Sätze über Vorstand entfernt, die implizit sind
Wir fallen unter das BGB, ob wir das schreiben oder nicht. Deswegen müssen wir es
nicht schreiben. Weiterhin ist wohl klar, dass erstmal alle gleichberechtigt sind,
es sei denn, wir schränken das ein. Auch das bringt also nichts neues. Bleibt also,
das unser Vorstand idT aus drei Personen mit den Standardaufgaben besteht.
2024-01-05 21:10:20 +01:00

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1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird, 1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird,
sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen. sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen.
2. An Stellen dieser Satzung, an denen eine Beschlussfassung im Konsens gefordert
wird, ist eine Zustimmung aller anwesenden, stimmberechtigten Personen im Sinne
von Abwesenheit eines Widerspruchs gemeint. Ein Konsens ist damit einer einstimmigen
Entscheidung gleichzusetzen.
3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist, 3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint. ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint.
## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar e.V.”. 1. Der Verein führt den Namen “pub.solar”.
2. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln 2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er
und ist im Vereinsregister Köln eingetragen, die Geschäftsführung eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
ist an der selben Adresse ansässig. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
## § 2 Zweck des Vereins ## § 2 Zweck des Vereins
1. Die Zwecke des Vereins sind: 1. Die Zwecke des Vereins sind:
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen * Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software (Free and Open Source Diensten auf Basis von freier Software.
Software, FOSS).
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen: * Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie und offene Software, * freie Software
* sichere digitale Kommunikation, * sichere digitale Kommunikation
* Datensparsamkeit. * Datensparsamkeit
* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien. * Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen * Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software. Diensten auf Basis von freier Software.
2. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlicher Dokumentation und durch das und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
Organisieren von Veranstaltungen wie Vorträgen und Hackathons.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des 3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf
Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
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im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die
Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt. Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt.
## § 3 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. ## § 3 Mitgliedschaft
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die sich
## § 4 Mitgliedschaft zum Vereinszweck bekennt.
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben
werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. 2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der
Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten
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durch ein Vorstandsmitglied. durch ein Vorstandsmitglied.
4. Die Mitgliedschaft endet 4. Die Mitgliedschaft endet
* durch freiwilligen Austritt; * durch freiwilligen Austritt;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 5; * durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 4;
* mit dem Tod des Mitglieds. * mit dem Tod des Mitglieds.
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich 5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
zu erklären. zu erklären.
6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle
Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Dem Mitglied ist beim Eintritt in den Verein eine schriftliche oder digitale
Kopie dieser Satzung auszuhändigen.
## § 5 Ausschluss aus dem Verein ## § 4 Ausschluss aus dem Verein
1. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund 1. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund
kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke, kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke,
der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das
Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt. Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. 2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von vier Wochen Gelegenheit zu geben, 3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich
Widerspruch beim Vorstand einzulegen. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss zu den Vorwürfen zu äußern. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss Widerspruch
Widerspruch ein, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig beim Vorstand ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den
über den Ausschluss. Entschlüsse über den Ausschluss werden immer mit einer Ausschluss.
Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung getroffen.
## § 6 Konsensentscheidungen ## § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese 1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins
nach folgendem Verfahren: teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und
der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der
Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12
beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine
Mitgliedsbeiträge erhoben.
1. Konsens bedeutet, dass nach eindeutiger und klarer Formulierung eines ## § 6 Organe des Vereins
Entscheidungsvorschlages keine der anwesenden stimmberechtigten Personen
ausdrücklich Einwände erhebt. In diesem Fall gilt der Vorschlag als 1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
angenommen und wird im Protokoll vermerkt. 2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
2. Bei Einwänden müssen diese begründet und diskutiert werden. Daraufhin wird
ein neuer Entscheidungsvorschlag formuliert, in den die Ergebnisse dieser
Diskussion einfließen, woraufhin abermals nach Konsens gefragt wird.
3. Kann kein Konsens gefunden werden, muss im Konsens entschieden werden ob die
Entscheidung dringend ist.
1. Ist die Entscheidung dringend, findet eine sofortige Abstimmung über den
letzten Entscheidungsvorschlag statt. Es gilt Zweidrittelmehrheit.
2. Ist die Entscheidung nicht dringend, wird die Entscheidung vertagt.
4. Wenn einzelne Personen zwar Bedenken gegenüber einer bestimmten Entscheidung
hegen, die Beschlussfassung aber nicht behindern wollen, besteht die
Möglichkeit, diese Bedenken zu Protokoll zu geben, ohne dass die Entscheidung
dadurch beeinträchtigt wird.
## § 7 Vorstand ## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von mindestens drei 1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt. 2. Die Mitglieder des Vorstands sind an Beschlüsse der Vereinsorgane
2. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. gebunden.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle 3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes gemeinsam vertreten.
4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 9 einem anderen Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren. eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr 5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich. einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in
Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung oder einer Einzelwahl.
Neuwahl im Amt. 6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt.
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
7. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese kann durch den
Vorstand selbst sowie mit einer einfachen Mehrheit der
Mitgliedersammlung geändert werden.
8. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
Grund wiederum ist zu protokollieren. Grund wiederum ist zu protokollieren.
8. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. 9. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
§ 161 BGB befreit.
## § 8 Mitgliederversammlung ## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst. 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine
zur Versammlung muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich Mitglieder direkt betreffen.
erfolgen. 2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der 3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
Mitglieder anwesend sind. einzuberufen.
3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten 4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich 5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
beim Vorstand eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist versendet schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder. werden.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt, 6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung 7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und 8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich 2/3-Mehrheit vornehmen.
bekannt zu geben. Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des 9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10% Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit. Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
geheim. abzuhalten.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten 10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
zuständig: Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
* Entlastung des Vorstand 11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
* Änderungen der Satzung Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
* Ausschlussentscheidungen nach § 5 Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
1/10 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand stattfinden.
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14 12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen. in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden. neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan. eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente
## § 9 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe 1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
@ -174,15 +187,13 @@ nach folgendem Verfahren:
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen 2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
entscheidet die Mitgliederversammlung. entscheidet die Mitgliederversammlung.
## § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
## § 10 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden. 1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt 2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
aus anderen Vereinen. aus anderen Vereinen.
## § 14 Salvatorische Klausel
## § 11 Salvatorische Klausel
1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen 1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen
selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen
@ -192,8 +203,7 @@ nach folgendem Verfahren:
In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese
von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen. von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
## § 15 Auflösung des Vereins
## § 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer 1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden. 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
@ -201,4 +211,5 @@ nach folgendem Verfahren:
Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung
des Vereins angekündigt wurde. des Vereins angekündigt wurde.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos 3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
Computer Club e. V., Hamburg. Computer Club e. V., Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar
zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.