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4d42280741
Reduce the quorum needed for urgency decisions to two-thirds.
After some feedback from people in other assocations, this seems like a
good compromise to me to assure that we can safely onboard anyone that
aligns with pub.solar (even remote users that we might never see IRL),
without compromising decision making too much.

My fear is that a pure consensus approach will make it very hard to
accept members before we know they know their way around consensus
decisions. Democracy is a learning process, and some people might need
to be "onboarded", or eased into our discussion culture, without the
decision making of the general assembly being in jeopardy.
2025-02-20 16:38:47 +01:00
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@ -1,4 +0,0 @@
# License
All text in this repository is licensed under [CC-BY-SA-4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.en)

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@ -1,16 +0,0 @@
# Über uns
pub.solar ist eine linkspolitische Gemeinschaft und ein Technik-Kollektiv. Unser Ziel ist es, allen Menschen zu ermöglichen sicher digital zu kommunizieren, datensparsamer zu leben, und auf die digitalen Produkte Einfluß zu nehmen, die sie benutzen.
pub.solar begreift sich selbst als politisches Projekt. Wir sind nicht nur ein Technik-Kollektiv welches kooperativ agiert, uns verbinden vor allem unsere politischen Ansprüche. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich für das Projekt. Wir sind als Kollektiv organisiert und treffen all unsere Entscheidungen gemeinsam.
Wir begreifen uns als:
* Emanzipatorisch
* Post-Kapitalistisch
* Nachhaltig
* Gemeinwohlorientiert
Wir stellen uns gegen jede Form der Unterdrückung und solidarisieren uns mit Gleichgesinnten.
Inspiriert von [systemli](https://www.systemli.org/ueber-uns/), lizensiert unter CC-BY-SA 3.0.

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@ -1,13 +0,0 @@
# Arbeitsgruppe Community
Die Arbeitsgruppe Community befasst sich mit folgenden Vereinsthemen:
* Die Erstellung und Weiterentwicklung eines Verhaltenskodex für online und offline pub.solar Räume.
* Moderation in online pub.solar Räumen nach den Richtlinien des Verhaltenskodex.
* Hilfe für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen im Vereinskontext.
Die Arbeitsgruppe wählt selber ihre Mitglieder und muss Mitgliedschaftsänderungen vereinsintern ankündigen.
Die Arbeitsgruppe muss ihre Entscheidungen öffentlich dokumentieren.
Die Arbeitsgruppe strebt einen Konsens an, kann aber in einfacher Mehrheit entscheiden.

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@ -1,14 +0,0 @@
# Arbeitsgruppe Technologie
Die Arbeitsgruppe Technologie befasst sich mit folgenden Vereinsthemen:
* Die Weiterentwicklung und Wartung der pub.solar IT-Systeme.
* DSGVO-Anfragen von pub.solarianern.
Die Arbeitsgruppe wählt selber ihre Mitglieder, und muss Mitgliedschaftsänderungen vereinsintern ankündigen.
Administrationszugriff auf technische Systeme, in denen persönliche Daten auslesbar sind, sollte erst nach Zustimmung des Vorstandes vergeben werden, und Veränderungen diesbezüglich müssen 2 Wochen vorher vereinsintern angekündigt werden.
Die Arbeitsgruppe muss ihre Entscheidungen öffentlich dokumentieren.
Die Arbeitsgruppe strebt einen Konsens an, kann aber in einfacher Mehrheit entscheiden.

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@ -1,13 +0,0 @@
# Community working group
The community working group deals with the following association topics:
* The creation and further development of a code of conduct for online and offline pub.solar rooms.
* Moderation in online pub.solar rooms according to the guidelines of the code of conduct.
* Help for people who have experienced discrimination in the context of the association.
The working group elects its own members and must announce membership changes within the association.
The working group must document its decisions publicly.
The working group strives for consensus, but can decide by simple majority.

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@ -1,14 +0,0 @@
# Technology working group
The Technology working group deals with the following association topics:
* The further development and maintenance of the pub.solar IT-systems.
* GDPR requests from pub.solarians.
The working group elects its own members and must announce membership changes within the association.
Administrative access to technical systems in which personal data can be read out should only be granted after approval by the board, and changes in this regard must be announced within the association 2 weeks in advance.
The working group must document its decisions publicly.
The working group strives for consensus, but can decide by simple majority.

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@ -1,22 +1,20 @@
# Satzung pub.solar e.V.
Stand 26.04.2025
# Satzung
## Präambel
1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird,
sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen.
1. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint.
## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar e.V.”.
1. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln
2. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln
und ist im Vereinsregister Köln eingetragen, die Geschäftsführung
ist an der selben Adresse ansässig.
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
## § 2 Zweck des Vereins
@ -32,10 +30,10 @@ Stand 26.04.2025
* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software.
1. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
2. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlicher Dokumentation und durch das
Organisieren von Veranstaltungen wie Vorträgen und Hackathons.
1. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf
Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
(§ 470 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen
@ -46,25 +44,25 @@ Stand 26.04.2025
## § 3 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
1. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben
werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt.
1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der
Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten
Mitgliederversammlung vor. Diese entscheidet endgültig. Der Verein ist gegenüber
der antragsstellenden Person nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen.
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung
durch ein Vorstandsmitglied.
1. Die Mitgliedschaft endet
4. Die Mitgliedschaft endet
* durch freiwilligen Austritt;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 5;
* mit dem Tod des Mitglieds.
1. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
zu erklären.
@ -74,96 +72,116 @@ Stand 26.04.2025
kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke,
der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das
Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
1. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
1. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von vier Wochen Gelegenheit zu geben,
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von vier Wochen Gelegenheit zu geben,
Widerspruch beim Vorstand einzulegen. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss
Widerspruch ein, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig
über den Ausschluss. Entschlüsse über den Ausschluss werden immer mit einer
Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung getroffen.
## § 6 Konsensentscheidungen
## § 6 Vorstand
Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese
nach folgendem Verfahren:
1. Konsens bedeutet, dass nach eindeutiger und klarer Formulierung eines
Entscheidungsvorschlages keine der anwesenden stimmberechtigten Personen
ausdrücklich Einwände erhebt. In diesem Fall gilt der Vorschlag als
angenommen und wird im Protokoll vermerkt.
2. Bei Einwänden müssen diese begründet und diskutiert werden. Daraufhin wird
ein neuer Entscheidungsvorschlag formuliert, in den die Ergebnisse dieser
Diskussion einfließen, woraufhin abermals nach Konsens gefragt wird.
3. Kann kein Konsens gefunden werden, muss in Zweidrittelmehrheit entschieden
werden ob die Entscheidung dringend ist.
1. Ist die Entscheidung dringend, findet eine sofortige Abstimmung über den
letzten Entscheidungsvorschlag statt. Es gilt Zweidrittelmehrheit.
2. Ist die Entscheidung nicht dringend, wird die Entscheidung vertagt.
4. Wenn einzelne Personen zwar Bedenken gegenüber einer bestimmten Entscheidung
hegen, die Beschlussfassung aber nicht behindern wollen, besteht die
Möglichkeit, diese Bedenken zu Protokoll zu geben, ohne dass die Entscheidung
dadurch beeinträchtigt wird.
## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von mindestens drei
Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle
Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt.
1. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
2. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 8 einem anderen
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 9 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr
gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich.
Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung oder
Neuwahl im Amt.
1. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
1. Bei den Beschlüssen des Vorstandes wird ein Konsens angestrebt.
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
1. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
7. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
Grund wiederum ist zu protokollieren.
1. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
8. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
## § 7 Mitgliederversammlung
## § 8 Mitgliederversammlung
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zur Versammlung muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich
erfolgen.
1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der
Mitglieder anwesend sind.
1. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
1. Bei den Beschlüssen der Mitgliederversammlung wird ein Konsens angestrebt.
1. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
1. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll festgehalten,
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt,
in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben. Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des
Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10%
der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
1. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
1. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
zuständig:
* Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands
* Ausschlussentscheidungen nach § 5
1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1/10 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
1. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
## § 8 Ergänzende Dokumente
## § 9 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
der Satzung.
1. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
entscheidet die Mitgliederversammlung.
## § 9 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
## § 10 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
aus anderen Vereinen.
## § 10 Salvatorische Klausel
## § 11 Salvatorische Klausel
1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen
selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen
@ -174,12 +192,12 @@ Stand 26.04.2025
von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
## § 11 Auflösung des Vereins
## § 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden.
1. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur
2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur
Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung
des Vereins angekündigt wurde.
1. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
Computer Club e. V., Hamburg.