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Richard Klees 9b8f5d1bd3 MV: neu nummeriert 2024-01-12 21:32:19 +01:00
Richard Klees 70a9c26431 MV: Einberufung einer außerordentlichen MV gestrafft
Das Quartal habe ich entfernt, da ich nicht annehmen würde, dass dieser Passus
überhaupt gezogen wird, noch weniger regelmäßig. Statt auf die Durchführung nach
21 Tagen hab ich die Einberufung nach 7 Tagen reingeschrieben. Ab der Einberufung
sind dann ja noch 14 Tage bis zur Versammlung, also sind wir wieder bei 21 Tagen.
Dafür ist nun klar, das auch für die außerordentlichen MVs eine Einberufung statt-
finden soll.
2024-01-12 21:29:03 +01:00
Richard Klees ddcd03a0be MV: Überflüssigen Absatz gelöscht.
Das die Versammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden beschlussfähig
ist, ist der Standard. Nur wenn wir abweichen wollen würden, müsste das dort
explizit stehen. Die elektronische Teilnahme an der Versammlung ist mittlerweile
im § 32 BGB geklärt. Der Absatz wird also nicht gebraucht.
2024-01-12 21:22:47 +01:00
Richard Klees 6e12d5f745 MV: Aufgaben zusammengefasst. 2024-01-12 21:21:34 +01:00

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@ -141,35 +141,25 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder. der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der 4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben. bekannt zu geben.
4. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden 5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim. geheim.
6. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand. 6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
7. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit zuständig:
2/3-Mehrheit vornehmen. * Entlastung des Vorstand
8. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender * Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den * Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen, 7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle 1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7
abzuhalten. Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf 8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
stattfinden.
11. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f.
13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan. eigenes Vereinsorgan.