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367dd4cee0
Merge pull request 'Specify the technology working group' () from wg-technologie into main
Reviewed-on: 
Reviewed-by: teutat3s <teutat3s@noreply.git.pub.solar>
2025-04-27 02:25:50 +00:00
c6acfe5145
wg-technology: fix typos & german 2025-04-27 02:25:50 +00:00
c98eb3da1f
wg tech: loosen consensus, add english translation 2025-04-27 02:25:50 +00:00
e078577c60
Specify the technology working group 2025-04-27 02:25:50 +00:00
17e7404ba0
Merge pull request 'license: add initial text' () from license into main
Reviewed-on: 
Reviewed-by: teutat3s <teutat3s@noreply.git.pub.solar>
2025-04-27 02:24:29 +00:00
b2fa370cf0
license: add initial text 2025-04-27 02:24:29 +00:00
c253a1d682
Merge pull request 'Specify the community working group' () from wg-community into main
Reviewed-on: 
Reviewed-by: teutat3s <teutat3s@noreply.git.pub.solar>
2025-04-27 02:24:08 +00:00
510b3a821a
wg-community: fix typos & german 2025-04-27 02:24:08 +00:00
5400cdc873
wg community: loosen consensus decisions to simple majority 2025-04-27 02:24:08 +00:00
5b4ade1330
wg community: add english translation 2025-04-27 02:24:08 +00:00
d9d7986a32
Update arbeitsgruppe-community.md
fix spelling
2025-04-27 02:24:08 +00:00
9b1eff3e2f
Specify the community working group 2025-04-27 02:24:08 +00:00
aa6ad62650
Merge pull request 'statutes: fix paragraph numbers, add date' () from fix-satzung-numbers into main
Reviewed-on: 
Reviewed-by: teutat3s <teutat3s@noreply.git.pub.solar>
2025-04-27 02:19:18 +00:00
fbdfa18d36
statutes: fix paragraph numbers, add date 2025-04-26 18:15:20 +02:00
72f5c118c2
Merge pull request 'Don't write explicit consensus rules down, default to simple majority' () from consensus-wanted into main
Reviewed-on: 
2025-04-26 14:39:21 +00:00
4876e9a5d0
fix: bad german in statutes 2025-04-26 14:39:21 +00:00
b104ed056e
Don't write explicit consensus rules down, default to simple majority
This is an alternative method to reduce the consensus quorum, [see ]().
This is a way simpler approach; the statutes just state a desire for
consensus, but don't force a specific way of reaching it. Instead, we
state a desire for consensus, but use a simple majority for decision
ratification.
2025-04-26 14:39:21 +00:00
8941baf77a
Merge pull request 'about-us: add initial text' () from about-us into main
Reviewed-on: 
Reviewed-by: teutat3s <teutat3s@noreply.git.pub.solar>
2025-04-26 14:26:20 +00:00
cc2609be28
nit: fix order, commas 2025-04-26 16:25:12 +02:00
e9cbd35909
nit: ausschließlich -> nur 2025-04-26 16:23:32 +02:00
37c5e84fd3
Merge pull request 'Update satzung' () from satzungg into main
Reviewed-on: 
2025-02-01 20:22:35 +00:00
085e859a82
Vorträge -> Vorträgen 2025-02-01 16:09:20 -03:00
9949958a93
fix PR feedback 2025-02-01 16:04:03 -03:00
68ed7885ac
Update Satzung with changes from the general assembly 2025-02-01 18:31:19 +01:00
6fe9cb705a
Merge pull request 'fix/satzung-spelling' () from realestninja/pubsolar_legal:fix/satzung-spelling into satzungg
Reviewed-on: 
Reviewed-by: b12f <b12f@noreply.git.pub.solar>
2025-02-01 13:26:48 +00:00
Nikhil Nawgiri
638470c12b Remove whitespace 2025-02-01 11:44:24 +01:00
Nikhil Nawgiri
8d5906e2bf Fix wording 2025-02-01 11:44:16 +01:00
ef0ad2cf0e
Update satzung
* Prepare name and address for official founding
* Make purposes more clear
* Delete a bunch of dead text, like member rights
* Rewrite the vorstand section to be less dense
* Incorporate changes from @lechimp in Mitgliederversammlung
* Smaller typo fixes
2024-11-15 19:06:06 +01:00
8b260d6e0e
about-us: add initial text 2024-02-01 22:20:55 +01:00
7 changed files with 178 additions and 134 deletions

4
LICENSE.md Normal file
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@ -0,0 +1,4 @@
# License
All text in this repository is licensed under [CC-BY-SA-4.0](https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.en)

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about-us.md Normal file
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@ -0,0 +1,16 @@
# Über uns
pub.solar ist eine linkspolitische Gemeinschaft und ein Technik-Kollektiv. Unser Ziel ist es, allen Menschen zu ermöglichen sicher digital zu kommunizieren, datensparsamer zu leben, und auf die digitalen Produkte Einfluß zu nehmen, die sie benutzen.
pub.solar begreift sich selbst als politisches Projekt. Wir sind nicht nur ein Technik-Kollektiv welches kooperativ agiert, uns verbinden vor allem unsere politischen Ansprüche. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich für das Projekt. Wir sind als Kollektiv organisiert und treffen all unsere Entscheidungen gemeinsam.
Wir begreifen uns als:
* Emanzipatorisch
* Post-Kapitalistisch
* Nachhaltig
* Gemeinwohlorientiert
Wir stellen uns gegen jede Form der Unterdrückung und solidarisieren uns mit Gleichgesinnten.
Inspiriert von [systemli](https://www.systemli.org/ueber-uns/), lizensiert unter CC-BY-SA 3.0.

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@ -0,0 +1,13 @@
# Arbeitsgruppe Community
Die Arbeitsgruppe Community befasst sich mit folgenden Vereinsthemen:
* Die Erstellung und Weiterentwicklung eines Verhaltenskodex für online und offline pub.solar Räume.
* Moderation in online pub.solar Räumen nach den Richtlinien des Verhaltenskodex.
* Hilfe für Menschen mit Diskriminierungserfahrungen im Vereinskontext.
Die Arbeitsgruppe wählt selber ihre Mitglieder und muss Mitgliedschaftsänderungen vereinsintern ankündigen.
Die Arbeitsgruppe muss ihre Entscheidungen öffentlich dokumentieren.
Die Arbeitsgruppe strebt einen Konsens an, kann aber in einfacher Mehrheit entscheiden.

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@ -0,0 +1,14 @@
# Arbeitsgruppe Technologie
Die Arbeitsgruppe Technologie befasst sich mit folgenden Vereinsthemen:
* Die Weiterentwicklung und Wartung der pub.solar IT-Systeme.
* DSGVO-Anfragen von pub.solarianern.
Die Arbeitsgruppe wählt selber ihre Mitglieder, und muss Mitgliedschaftsänderungen vereinsintern ankündigen.
Administrationszugriff auf technische Systeme, in denen persönliche Daten auslesbar sind, sollte erst nach Zustimmung des Vorstandes vergeben werden, und Veränderungen diesbezüglich müssen 2 Wochen vorher vereinsintern angekündigt werden.
Die Arbeitsgruppe muss ihre Entscheidungen öffentlich dokumentieren.
Die Arbeitsgruppe strebt einen Konsens an, kann aber in einfacher Mehrheit entscheiden.

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@ -0,0 +1,13 @@
# Community working group
The community working group deals with the following association topics:
* The creation and further development of a code of conduct for online and offline pub.solar rooms.
* Moderation in online pub.solar rooms according to the guidelines of the code of conduct.
* Help for people who have experienced discrimination in the context of the association.
The working group elects its own members and must announce membership changes within the association.
The working group must document its decisions publicly.
The working group strives for consensus, but can decide by simple majority.

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@ -0,0 +1,14 @@
# Technology working group
The Technology working group deals with the following association topics:
* The further development and maintenance of the pub.solar IT-systems.
* GDPR requests from pub.solarians.
The working group elects its own members and must announce membership changes within the association.
Administrative access to technical systems in which personal data can be read out should only be granted after approval by the board, and changes in this regard must be announced within the association 2 weeks in advance.
The working group must document its decisions publicly.
The working group strives for consensus, but can decide by simple majority.

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@ -1,41 +1,41 @@
# Satzung
# Satzung pub.solar e.V.
Stand 26.04.2025
## Präambel
1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird,
sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen.
2. An Stellen dieser Satzung, an denen eine Beschlussfassung im Konsens gefordert
wird, ist eine Zustimmung aller anwesenden, stimmberechtigten Personen im Sinne
von Abwesenheit eines Widerspruchs gemeint. Ein Konsens ist damit einer einstimmigen
Entscheidung gleichzusetzen.
3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
1. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint.
## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar”.
2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er
eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar e.V.”.
1. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln
und ist im Vereinsregister Köln eingetragen, die Geschäftsführung
ist an der selben Adresse ansässig.
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
## § 2 Zweck des Vereins
1. Die Zwecke des Vereins sind:
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier Software.
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie Software
* sichere digitale Kommunikation
* Datensparsamkeit
Diensten auf Basis von freier und offener Software (Free and Open Source
Software, FOSS).
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie und offene Software,
* sichere digitale Kommunikation,
* Datensparsamkeit.
* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier Software.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Diensten auf Basis von freier und offener Software.
1. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlicher Dokumentation und durch das
Organisieren von Veranstaltungen wie Vorträgen und Hackathons.
1. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf
Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
(§ 470 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen
@ -43,157 +43,127 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die
Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt.
## § 3 Organe des Vereins
## § 3 Mitgliedschaft
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
1. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die sich
zum Vereinszweck bekennt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
## § 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben
werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt.
1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der
Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten
Mitgliederversammlung vor. Diese entscheidet endgültig. Der Verein ist gegenüber
der antragsstellenden Person nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe mitzuteilen.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Bestätigung
durch ein Vorstandsmitglied.
4. Die Mitgliedschaft endet
1. Die Mitgliedschaft endet
* durch freiwilligen Austritt;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 4;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 5;
* mit dem Tod des Mitglieds.
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
1. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
zu erklären.
6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle
Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Dem Mitglied ist beim Eintritt in den Verein eine schriftliche oder digitale
Kopie dieser Satzung auszuhändigen.
## § 4 Ausschluss aus dem Verein
## § 5 Ausschluss aus dem Verein
1. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund
kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke,
der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das
Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich
zu den Vorwürfen zu äußern. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss Widerspruch
beim Vorstand ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den
Ausschluss.
1. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
1. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von vier Wochen Gelegenheit zu geben,
Widerspruch beim Vorstand einzulegen. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss
Widerspruch ein, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig
über den Ausschluss. Entschlüsse über den Ausschluss werden immer mit einer
Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung getroffen.
## § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
## § 6 Vorstand
1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und
der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der
Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12
beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine
Mitgliedsbeiträge erhoben.
## § 6 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
2. Die Mitglieder des Vorstands sind an Beschlüsse der Vereinsorgane
gebunden.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes gemeinsam vertreten.
4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
1. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von mindestens drei
Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle
Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt.
1. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 8 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in
einer Einzelwahl.
6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch
Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese kann durch den
Vorstand selbst sowie mit einer einfachen Mehrheit der
Mitgliedersammlung geändert werden.
8. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr
gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich.
Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung oder
Neuwahl im Amt.
1. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
1. Bei den Beschlüssen des Vorstandes wird ein Konsens angestrebt.
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
1. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
Grund wiederum ist zu protokollieren.
9. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
§ 161 BGB befreit.
1. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
## § 11 Mitgliederversammlung
## § 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
Ihr obliegen alle Entscheidungen, die nicht vom Vorstand getroffen
werden dürfen, sowie Entscheidungen, die den Vorstand oder seine
Mitglieder direkt betreffen.
2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
3. Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ein Mal pro Geschäftsjahr
einzuberufen.
4. In der Regel wird die Mitgliederversammlung durch den Vorstand einberufen.
5. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 14 Tage vorher
schriftlich durch den Vorstand an alle Mitglieder nach § 3 versandt
werden.
6. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet.
7. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand.
8. Die Mitgliederversammlung kann Änderungen an der Vereinssatzung mit
2/3-Mehrheit vornehmen.
9. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender
Mitglieder nach § 3 beschlussfähig. Die Anwesenheit kann durch den
Einsatz von geeigneten digitalen Hilfsmitteln, wie Video-Konferenzlösungen,
sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
abzuhalten.
10. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
11. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
stattfinden.
12. Die Mitgliederversammlung kann die Abberufung des Vorstandes fordern,
in diesem Fall ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Die Wahl eines
neuen Vorstandes erfolgt auf derselben Mitgliederversammlung nach
§ 9 Abs. 1f.
13. Wahlen finden grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer
wahlberechtigten Person geheim.
14. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zur Versammlung muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich
erfolgen.
1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der
Mitglieder anwesend sind.
1. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
1. Bei den Beschlüssen der Mitgliederversammlung wird ein Konsens angestrebt.
1. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
1. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll festgehalten,
in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben. Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des
Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10%
der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
1. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
1. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
zuständig:
* Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands
* Ausschlussentscheidungen nach § 5
1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1/10 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
1. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
15. Der Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu
protokollieren. Die Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn jeder
Sitzung eine schriftführende Person, die das Protokoll anfertigt.
16. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist von der schriftführenden
Person und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
17. Das Protokoll jeder Mitgliederversammlung ist innerhalb von 14 Tagen
nach der Sitzung vereinsöffentlich schriftlich bekanntzumachen.
## § 12 Ergänzende Dokumente
## § 8 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
derSatzung.
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
der Satzung.
1. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
entscheidet die Mitgliederversammlung.
## § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
## § 9 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
aus anderen Vereinen.
## § 14 Salvatorische Klausel
## § 10 Salvatorische Klausel
1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen
selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen
@ -203,13 +173,13 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese
von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
## § 15 Auflösung des Vereins
## § 11 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden.
2. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur
1. Die Abstimmung ist nur möglich, wenn auf der Einladung zur
Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung
des Vereins angekündigt wurde.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
Computer Club e. V., Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar
zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.
1. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
Computer Club e. V., Hamburg.