Änderungen an der Satzung müssen beim Amtsgericht eingereicht werden. Das ist
aufwändig. Die Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands in der Vorversion
scheinen wiederrum sehr detailiert verfasst zu sein. Daher werden solche Regelungen
üblicherweise in eine Geschäftsordnung ausgelagert. Weiterhin ist es üblich, dass
sich die, die Zusammenarbeiten, die GO selbst geben und diese nicht von anderen
bestimmt werden. Wesentliche Randbedingungen (Vereinsöffentlichkeit) sind aber
weiterhin in der Satzung festgehalten.
Es ist mMn klar, das eine unbegrenzte Wiederwahl möglich ist. Wir müssten
umgekehrt rein schreiben, wenn es nicht so wäre. Das "Rücktritt schriftlich"
habe ich entfernt, da es mMn nichts bringt(schriftlich gegenüber wem?).
Weiterhin habe ich ein paar Formulierungen vereinfacht.
Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber
zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der
Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier
trotzdem nochmal deutlich gemacht werden.
Der Vorstand ist nicht nur bei Vertretung sondern auch sonst an die Beschlüsse
der anderen Organe des Vereins gebunden. Das ist zwar mMn ebenfalls klar, aber
scheint wichtig zu sein. Deswegen habe ich es sehr wohl nochmal separat erwähnt.
Wir fallen unter das BGB, ob wir das schreiben oder nicht. Deswegen müssen wir es
nicht schreiben. Weiterhin ist wohl klar, dass erstmal alle gleichberechtigt sind,
es sei denn, wir schränken das ein. Auch das bringt also nichts neues. Bleibt also,
das unser Vorstand idT aus drei Personen mit den Standardaufgaben besteht.