MV - Verschlankung des Text #8
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satzung.md
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satzung.md
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@ -155,12 +155,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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* Entlastung des Vorstand
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* Entlastung des Vorstand
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* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
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* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
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* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
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* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
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10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
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7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
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Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
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1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
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kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
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schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 7
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Verlangen ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall
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Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
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muss die Mitgliederversammlung spätestens 21 Tage nach der Mitteilung
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stattfinden.
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13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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13. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
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Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
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Jede Arbeitsgruppe wird durch eine Ansprechperson geleitet, die durch
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die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
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die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
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Reference in a new issue
Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will.
I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels:
Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas extrem krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten?
Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat.
Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen.
Ich weiß nicht obs nur extrem krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen.
ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf
Codeberg ähnlich wie @hensoko vorschlägt: 1/10 bis 1000 leute, danach 100: https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md
Digitalcourage 1/10 https://digitalcourage.de/satzung
Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran.