MV - Verschlankung des Text #8
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@ -137,6 +137,10 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
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Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
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zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
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zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
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Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
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Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
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3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
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Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
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beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
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der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
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3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
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3. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
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Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
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Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
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alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
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alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
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@ -155,8 +159,6 @@ eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
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sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
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sichergestellt werden. Es ist ebenfalls möglich, rein virtuelle
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Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
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Mitgliederversammlungen unter Zuhilfenahme digitaler Hilfsmittel
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abzuhalten.
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abzuhalten.
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9. Anträge an die Tagesordnung sind spätestens 3 Tage vor der
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Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.
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10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
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10. Die Mitgliederversammlung kann zusätzlich einmal pro Quartal auf
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Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
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Verlangen von 1/3 der Mitglieder nach § 3 einberufen werden. Dies
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kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
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kann nur durch die Angabe eines triftigen Grundes erfolgen. Das
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Reference in a new issue
Ich würde das auf 1/5 oder 1/10 reduzieren, da es sonst bei ~50 mitglieder schon schnell unmöglich wird mal ne außerordentliche ein zu rufen wenn mensch das will.
I propose a mix of absolute numbers and percentages (a bit like Codeberg: §8.6) in three levels:
Ich glaube die zentrale Frage ist, wozu 1 denkt, dass eine außerordentliche Versammlung nötig sein könnte. Ich kenne da normalerweise zwei Gründe für: es passiert etwas extrem krasses. Es gibt ein Problem mit dem aktuellen Vorstand. Was denkt ihr, wozu wir den Passus brauchen könnten?
Ich denke, das sind die beiden Hauptgründe, finde ich aber persönlich wichtig, damit die MV im Zweifel da eine Handhabe hat.
Dieses Jahr würde ich z.B. ne ausserordentliche einberufen um die Satzungsänderungen + Gründungstreffen zu machen. Aber dazu kann ja auch der Vorstand einfach einladen.
Ich weiß nicht obs nur extrem krasse anlässe gibt. Aber wenn etwas wirklich wichtig ist, ists vielleicht auch besser wenn Mensch nicht vorher 300 leuts mobilisieren muss. Es hängt aber tendenziell immer mit einem Meinungskonflikt dem Vorstand zusammen, weil sonst würde der ja einfach die außerordenliche MV einberufen.
ADFC Köln sagt 1/10 https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/dokumente/2019-01-23_Satzung_des_ADFC_Koeln.pdf
Codeberg ähnlich wie @hensoko vorschlägt: 1/10 bis 1000 leute, danach 100: https://codeberg.org/Codeberg/org/src/branch/main/Satzung.md
Digitalcourage 1/10 https://digitalcourage.de/satzung
Ich glaube mit 1/10 sind wir ganz gut dran.