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ec3a223fb0 MV: 14 Tage Einladungsfrist bei außerord. MVs 2024-01-23 20:09:55 +01:00
9b8f5d1bd3 MV: neu nummeriert 2024-01-12 21:32:19 +01:00
70a9c26431 MV: Einberufung einer außerordentlichen MV gestrafft
Das Quartal habe ich entfernt, da ich nicht annehmen würde, dass dieser Passus
überhaupt gezogen wird, noch weniger regelmäßig. Statt auf die Durchführung nach
21 Tagen hab ich die Einberufung nach 7 Tagen reingeschrieben. Ab der Einberufung
sind dann ja noch 14 Tage bis zur Versammlung, also sind wir wieder bei 21 Tagen.
Dafür ist nun klar, das auch für die außerordentlichen MVs eine Einberufung statt-
finden soll.
2024-01-12 21:29:03 +01:00
ddcd03a0be MV: Überflüssigen Absatz gelöscht.
Das die Versammlung unabhängig von der Zahl der anwesenden beschlussfähig
ist, ist der Standard. Nur wenn wir abweichen wollen würden, müsste das dort
explizit stehen. Die elektronische Teilnahme an der Versammlung ist mittlerweile
im § 32 BGB geklärt. Der Absatz wird also nicht gebraucht.
2024-01-12 21:22:47 +01:00
6e12d5f745 MV: Aufgaben zusammengefasst. 2024-01-12 21:21:34 +01:00
96025a6473 MV: Anträge an die Tagesordnung nach oben
Der Punkt ist nach oben zur Einladung gerückt. Die Frist habe ich etwas
verkürzt und die Forderung an den Vorstand über ein Update der Einladung
hinzugefügt, damit alle Mitglieder die Chance haben, sich auf die Versammlung
vorzubereiten.
2024-01-12 21:15:58 +01:00
997b3a6de3 MV: Abstimmungsmodalitäten nach oben 2024-01-12 21:11:05 +01:00
7b11dda1a0 MV: Aufgaben auf der Versammlung vereinfacht.
Im aktuellen Modell macht es wahrscheinlich Sinn, dass der Vorstand sämtliche
Aufgaben zur Durchführung der Versammlung verantwortet. Diese habe ich daher
zusammengefasst. Ich glaube, dass es generell Sinn macht, die Mitgliederversammlung
etwas mehr zur Kontrolle des Vorstands zu befähigen. Das werde ich aber in einem
separaten PR vorschlagen, um editorische Änderungen wie diese von vllt. etwas
kontroverseren Vorschlägen zu trennen.
2024-01-12 21:06:54 +01:00
26bddb6547 MV: Regeln zur Einberufung sanft verbessert und verkleinert.
Die verschiedenen Absätze sind nun einer, ein paar unnötige Worte habe ich
gestrichen. Insbesondere habe ich die Wieselworte zur Frequenz und zur Verantwortung
entfernt. Der Vorstand lädt einmal im Jahr ein, wer sollte das sonst tun.
Hinzugefügt habe ich den Satz, dass die MV im ersten Quartal stattfinden sollte.
So ist auch der Abstand zweier Versammlungen ungefähr ein Jahr.
2024-01-12 20:58:19 +01:00
2ca63f5200 MV: Satz über Kompetenz entfernt.
Dieser Satz ist unnötig, weil das sowieso so ist (vgl. §§32ff BGB).
2024-01-12 20:43:47 +01:00
0cf7edbe97
Merge pull request 'Vorstand - Verschlankung des Text' (#5) from lechimp/legal:board into satzung/2024
Reviewed-on: #5
Reviewed-by: b12f <b12f@noreply.git.pub.solar>
2024-01-10 17:07:59 +00:00
6df7fc9753 Vorstand: Arbeitsweise in GO regeln
Änderungen an der Satzung müssen beim Amtsgericht eingereicht werden. Das ist
aufwändig. Die Regelungen zur Arbeitsweise des Vorstands in der Vorversion
scheinen wiederrum sehr detailiert verfasst zu sein. Daher werden solche Regelungen
üblicherweise in eine Geschäftsordnung ausgelagert. Weiterhin ist es üblich, dass
sich die, die Zusammenarbeiten, die GO selbst geben und diese nicht von anderen
bestimmt werden. Wesentliche Randbedingungen (Vereinsöffentlichkeit) sind aber
weiterhin in der Satzung festgehalten.
2024-01-08 20:42:49 +01:00
2be3349ee4 Vorstand: Amtsdauer des Vorstands verschlankt
Es ist mMn klar, das eine unbegrenzte Wiederwahl möglich ist. Wir müssten
umgekehrt rein schreiben, wenn es nicht so wäre. Das "Rücktritt schriftlich"
habe ich entfernt, da es mMn nichts bringt(schriftlich gegenüber wem?).
Weiterhin habe ich ein paar Formulierungen vereinfacht.
2024-01-05 21:23:33 +01:00
39359f72b0 Vorstand: Zuständigkeiten als Absatz
Die Zuständigkeiten waren vorher ein eigener Paragraph, ein Absatz schein aber
zu reichen. Die wichtigste Zuständigkeit wurde nicht genannt: Die Führung der
Geschäfte. Das ist zwar mMn ebenfalls implizit sowieso klar, aber kann hier
trotzdem nochmal deutlich gemacht werden.
2024-01-05 21:12:11 +01:00
731fc6f1e2 Vorstand: Vertretung und Bindung an Beschlüsse entwirrt.
Der Vorstand ist nicht nur bei Vertretung sondern auch sonst an die Beschlüsse
der anderen Organe des Vereins gebunden. Das ist zwar mMn ebenfalls klar, aber
scheint wichtig zu sein. Deswegen habe ich es sehr wohl nochmal separat erwähnt.
2024-01-05 21:11:08 +01:00
c95038db2b Sätze über Vorstand entfernt, die implizit sind
Wir fallen unter das BGB, ob wir das schreiben oder nicht. Deswegen müssen wir es
nicht schreiben. Weiterhin ist wohl klar, dass erstmal alle gleichberechtigt sind,
es sei denn, wir schränken das ein. Auch das bringt also nichts neues. Bleibt also,
das unser Vorstand idT aus drei Personen mit den Standardaufgaben besteht.
2024-01-05 21:10:20 +01:00

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1. An Stellen dieser Satzung, an denen schriftliche Kommunikation gefordert wird,
sind E-Mail sowie weitere geeignete digitale Mittel stets mit eingeschlossen.
2. An Stellen dieser Satzung, an denen eine Beschlussfassung im Konsens gefordert
wird, ist eine Zustimmung aller anwesenden, stimmberechtigten Personen im Sinne
von Abwesenheit eines Widerspruchs gemeint. Ein Konsens ist damit einer einstimmigen
Entscheidung gleichzusetzen.
3. An Stellen dieser Satzung, an denen von anwesenden Personen die Sprache ist,
ist eine virtuelle Anwesenheit mittels digitaler Lösungen mitgemeint.
## § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar e.V.”.
2. Der Verein hat seinen Sitz in der Wilhelm-Mauser-Strasse 47 in 50827 Köln
und ist im Vereinsregister Köln eingetragen, die Geschäftsführung
ist an der selben Adresse ansässig.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Der Verein führt den Namen “pub.solar”.
2. Er soll zunächst nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Sollte er
eingetragen werden, wird zu seinem Namen der Zusatz e. V. hinzugefügt.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
## § 2 Zweck des Vereins
1. Die Zwecke des Vereins sind:
* Die Förderung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software (Free and Open Source
Software, FOSS).
Diensten auf Basis von freier Software.
* Die Aufklärung und Bildung zu den Themen:
* freie und offene Software,
* sichere digitale Kommunikation,
* Datensparsamkeit.
* freie Software
* sichere digitale Kommunikation
* Datensparsamkeit
* Die Förderung von Diskussion, Austausch und Vernetzung über digitale Medien.
* Die Bereitstellung von vertrauenswürdigen, datensparsamen und sicheren digitalen
Diensten auf Basis von freier und offener Software.
2. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlicher Dokumentation und durch das
Organisieren von Veranstaltungen wie Vorträgen und Hackathons.
Diensten auf Basis von freier Software.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Anbieten von freien
und offenen digitalen Diensten und deren öffentlichen Dokumentation.
3. Die Mitglieder der Organe des Vereins, sowie mit Aufgaben zur Förderung des
Vereins betraute Mitglieder, haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf
Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen
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im Rahmen der Vereinstätigkeit sind auch an Mitglieder möglich, sofern die
Mitgliederversammlung entsprechendes beschließt.
## § 3 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 3 Mitgliedschaft
## § 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben
werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt.
1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen Person erworben werden, die sich
zum Vereinszweck bekennt.
2. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Will der
Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so legt er ihn der nächsten
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durch ein Vorstandsmitglied.
4. Die Mitgliedschaft endet
* durch freiwilligen Austritt;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 5;
* durch Ausschluss aus dem Verein gemäß § 4;
* mit dem Tod des Mitglieds.
5. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mit einer zweiwöchigen Frist schriftlich
zu erklären.
6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle
Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstigen
Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Dem Mitglied ist beim Eintritt in den Verein eine schriftliche oder digitale
Kopie dieser Satzung auszuhändigen.
## § 5 Ausschluss aus dem Verein
## § 4 Ausschluss aus dem Verein
1. Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund
kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise dem Zwecke,
der Satzung, den Zielen oder der Ordnung des Vereins zuwider handelt oder das
Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit in grober Weise schädigt.
2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von vier Wochen Gelegenheit zu geben,
Widerspruch beim Vorstand einzulegen. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss
Widerspruch ein, so entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig
über den Ausschluss. Entschlüsse über den Ausschluss werden immer mit einer
Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung getroffen.
3. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich
zu den Vorwürfen zu äußern. Legt das Mitglied gegen den Ausschluss Widerspruch
beim Vorstand ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig über den
Ausschluss.
## § 6 Konsensentscheidungen
## § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Soweit in dieser Satzung Konsensentscheidungen vorgesehen sind, erfolgen diese
nach folgendem Verfahren:
1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und
der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen und an Abstimmungen teilzunehmen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und Vereinszweck - auch in der
Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt, die nach § 12
beschlossen wird. So lange keine Beitragsordnung besteht, werden keine
Mitgliedsbeiträge erhoben.
1. Konsens bedeutet, dass nach eindeutiger und klarer Formulierung eines
Entscheidungsvorschlages keine der anwesenden stimmberechtigten Personen
ausdrücklich Einwände erhebt. In diesem Fall gilt der Vorschlag als
angenommen und wird im Protokoll vermerkt.
2. Bei Einwänden müssen diese begründet und diskutiert werden. Daraufhin wird
ein neuer Entscheidungsvorschlag formuliert, in den die Ergebnisse dieser
Diskussion einfließen, woraufhin abermals nach Konsens gefragt wird.
3. Kann kein Konsens gefunden werden, muss im Konsens entschieden werden ob die
Entscheidung dringend ist.
1. Ist die Entscheidung dringend, findet eine sofortige Abstimmung über den
letzten Entscheidungsvorschlag statt. Es gilt Zweidrittelmehrheit.
2. Ist die Entscheidung nicht dringend, wird die Entscheidung vertagt.
4. Wenn einzelne Personen zwar Bedenken gegenüber einer bestimmten Entscheidung
hegen, die Beschlussfassung aber nicht behindern wollen, besteht die
Möglichkeit, diese Bedenken zu Protokoll zu geben, ohne dass die Entscheidung
dadurch beeinträchtigt wird.
## § 6 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
2. Es können nur Mitglieder einem Organ des Vereins angehören.
## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl von mindestens drei
Mitgliedern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Alle
Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt.
2. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitz,
dem zweiten Vorsitz und der Kassenführung.
2. Die Mitglieder des Vorstands sind an Beschlüsse der Vereinsorgane
gebunden.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder
des Vorstandes gemeinsam vertreten.
4. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle
Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 9 einem anderen
Satzung oder zusätzliche Vereinsordnungen nach § 13 einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind, oder der Vorstand beschließt, sie an
eine Arbeitsgruppe zu delegieren.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr
gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt möglich.
Die gewählten Vorstandsmitglieder bleiben bis zu ihrer Amtsniederlegung oder
Neuwahl im Amt.
5. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
7. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
einem Jahr gewählt. Gewählt werden können Mitglieder des Vereins in
einer Einzelwahl.
6. Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung seiner Nachfolge im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ende der Amtsdauer durch
Rücktritt oder Auschluss aus dem Verein aus dem Vorstand aus,
bestimmen die verbleibenden Mitglieder des Vorstands ein
Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
7. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese kann durch den
Vorstand selbst sowie mit einer einfachen Mehrheit der
Mitgliedersammlung geändert werden.
8. Die Sitzungen des Vorstands finden vereinsöffentlich statt. Die
Protokolle der Sitzungen sind vereinsöffentlich. Von diesen
Grundsätzen darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden. Dieser
Grund wiederum ist zu protokollieren.
8. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
9. Der erste und zweite Vorsitz sind von den Beschränkungen des
§ 161 BGB befreit.
## § 8 Mitgliederversammlung
## § 11 Mitgliederversammlung
1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Konsens gefasst.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr, in der
Regel im ersten Quartal, durch den Vorstand einberufen. Die Einladung
zur Versammlung muss spätestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich
erfolgen.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3, aber mindestens 5 der
Mitglieder anwesend sind.
zu Versammlung muss den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugestellt worden sein.
3. Anträge an die Tagesordnung können von allen stimmberechtigten
Mitgliedern bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich
beim Vorstand eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist versendet
beim Vorstand eingereicht werden. Bei Ablauf der Frist versendet
der Vorstand schriftlich eine Tagesordnung an alle Mitglieder.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt,
in dem alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Der
Vorstand verantwortet auch die Erstellung eines Protokolls, in dem
alle Beschlüsse und wesentliche Ereignisse im Verlauf der Versammlung
zu erfassen sind. Das Protokoll ist vom Vorstand zu unterzeichnen und
binnen 14 Tagen nach der Versammlung vereinsöffentlich schriftlich
bekannt zu geben. Sofern innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung des
Protokolls kein Widerspruch durch ein Mitglied des Vorstands oder durch 10%
der anwesenden Mitglieder erfolgt, erlangt das Protokoll Gültigkeit.
bekannt zu geben.
5. Wahlen und Abstimmungen auf der Mitgliederversammlung finden
grundsätzlich offen statt, auf Antrag einer wahlberechtigten Person
geheim.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten
zuständig:
* Entlastung des Vorstand
* Änderungen der Satzung
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands
* Ausschlussentscheidungen nach § 5
* Änderungen der Satzung (mit 2/3-Mehrheit)
* Abberufung und Neuwahl des Vorstands (mit 2/3-Mehrheit)
7. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Verlangen von
1/10 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
1/3 der Mitglieder einberufen. Das Verlangen ist dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand hat die Versammlung binnen 14
Tagen nach der Mitteilung einzuberufen.
8. Die Mitgliederversammlung kann zweckgebundene Arbeitsgruppen bilden.
@ -165,24 +164,21 @@ nach folgendem Verfahren:
die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Arbeitsgruppen bilden kein
eigenes Vereinsorgan.
## § 9 Ergänzende Dokumente
## § 12 Ergänzende Dokumente
1. Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe
Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil
der Satzung.
derSatzung.
2. Über den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen
entscheidet die Mitgliederversammlung.
## § 10 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
## § 13 Mitgliedschaft in anderen Vereinen
1. Der Verein darf Mitglied in anderen Vereinen werden.
2. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Beitritt bzw. Austritt
aus anderen Vereinen.
## § 11 Salvatorische Klausel
## § 14 Salvatorische Klausel
1. Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand Satzungsänderungen
selbstständig vorzunehmen, die aufgrund von Moniten des zuständigen
@ -192,8 +188,7 @@ nach folgendem Verfahren:
In der auf den Beschluss folgenden Mitgliederversammlung ist diese
von der Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen.
## § 12 Auflösung des Vereins
## § 15 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen werden.
@ -201,4 +196,5 @@ nach folgendem Verfahren:
Mitgliederversammlung als einziger Tagesordnungspunkt die Auflösung
des Vereins angekündigt wurde.
3. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Chaos
Computer Club e. V., Hamburg.
Computer Club e. V., Hamburg, der es ausschließlich und unmittelbar
zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.